Häufige Fragen

Wer kann Mitglied in der eingetragenen Genossenschaft Beginenhof Köln werden?
Frauen, die an einer Wohn- und Lebensgemeinschaft von Frauen und Kindern teilhaben und diese aktiv im Rahmen der Genossenschaft mit gestalten und verwalten möchten. Genossin können auch Frauen sein, die das Projekt ausschließlich finanziell unterstützen möchten.

Was verstehe ich unter der Verwaltungsgebühr?
Die Verwaltungsgebühr in Höhe von € 200,00 ist eine einmalige Bearbeitungsgebühr. Sie wird beim Eintritt in die Genossenschaft fällig und verbleibt auch dort.

Kann ich im Beginenhof wohnen, ohne Mitglied der Genossenschaft zu sein?

Nein, denn das genossenschaftliche Wohnen setzt immer voraus, dass ich Mitglied in der Genossenschaft bin.

Ist es möglich, die Beginenhof Köln eG zu unterstützen, ohne dort einzuziehen?
Für diese Frauen ist eine investierende Mitgliedschaft gedacht, mit der die Projektidee finanziell unterstützt werden kann. Die gezeichneten Genossenschaftsanteile werden als persönliches Guthaben geführt und sind immer eine langfristige Investition. Scheidet eine Frau aus der Genossenschaft aus, werden ihre Anteile nach einer gesetzlich festgelegten Frist zurückgezahlt.

Was kostet ein Genossenschaftsanteil? € 500,00

Wie viele Genossenschaftsanteile muss ich mindestens erwerben?
Um als Mitglied aufgenommen zu werden, muss ich mindestens vier Genossenschaftsanteile zu je € 500,00 erwerben, also € 2.000,00, plus einmalige Verwaltungsgebühr von € 200,00.

Wo finde ich die Satzung der Genossenschaft?
Unsere Satzung kann hier heruntergeladen werden: Satzung-Beginenhof-Koeln-eG (pdf-Datei, 790 KB)